
25.04.2008
Der Vertrag von Lissabon baut auf der gegenwärtigen Rechtsgrundlage der EU auf und entwickelt diese weiter. Er verwandelt die Europäische Union nicht in einen europäischen Bundesstaat und nicht zu den Vereinigten Staaten von Europa.
25.04.2008
Der Vertrag von Lissabon sieht keine Erhöhung der Beitragszahlungen vor.
25.04.2008
Der Vertrag von Lissabon sieht keine Verpflichtung Österreichs zur Kriegsbeteiligung vor. Für die österreichische Neutralität ist wesentlich, dass für alle Europäischen Beschlüsse zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik weiterhin Einstimmigkeit vorgesehen ist.