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EU-Gerüchte

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EU-Gerüchte

25.04.2008

Österreich wird zur Kriegsbeteiligung verpflichtet und seine Neutralität abgeschafft.

Der Vertrag von Lissabon sieht keine Verpflichtung Österreichs zur Kriegsbeteiligung vor.  Für die österreichische Neutralität ist wesentlich, dass für alle Europäischen Beschlüsse zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik weiterhin Einstimmigkeit vorgesehen ist.

Aktivitäten im Rahmen des Krisenmanagements werden wir daher wie bisher souverän entscheiden können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass alle Krisenmanagementoperationen der EU ausschließlich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen getätigt werden und der Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit zu dienen haben. Die Verpflichtung dazu ist im Vertrag von Lissabon auch explizit festgeschrieben.

Die Neutralität Österreichs - deren Kern mit folgenden Punkten definiert ist: keine Teilnahme an Kriegen, keine Teilnahme an einem Militärbündnis, keine Stationierung fremder Truppen auf unserem Territorium - bleibt von den Bestimmungen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Vertrag von Lissabon unberührt.

Der Vertrag von Lissabon sieht keine militärische Beistandsverpflichtung sondern eine Solidaritätsverpflichtung bei Umweltkatastrophen oder im Fall eines terroristischen Angriffs vor. Im Solidaritätsfall bleibt es den Mitgliedstaaten vorbehalten, über Art und Umfang der Hilfeleistung zu entscheiden, diese kann auch rein humanitärer Art sein. Der Reformvertrag hält explizit fest, dass der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Mitgliedstaaten nicht berührt wird.

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