Der Vertrag von Lissabon sieht keine Erhöhung der Beitragszahlungen vor.
Das sogenannte „Eigenmittelsystem" der EU wird wie bisher einstimmig vom Rat erlassen, ebenso bleibt das Ratifikationserfordernis in den Mitgliedstaaten. Künftig wird es einen mehrjährigen Finanzrahmen geben, der vom Rat mit Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig beschlossen wird. uch die Einführung einer eigenen EU-Steuer kann durch den Vertrag nicht erzwungen werden.
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