Österreichisch leben. Europäisch denken. - Team fü Europa

EU-Gerüchte

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EU-Gerüchte

25.04.2008

Österreich verliert seine Eigenständigkeit.

Der Vertrag von Lissabon  baut auf der gegenwärtigen Rechtsgrundlage der EU auf und entwickelt diese weiter. Er verwandelt die Europäische Union nicht in einen europäischen Bundesstaat und nicht zu den Vereinigten Staaten von Europa.

Gerade durch den Reformvertrag werden die Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten klarer abgegrenzt. Die nationalen Parlamente erhalten durch den Vertrag auch starke Kontrollrechte, um zu verhindern, dass die EU über ihre Kompetenzen hinaus tätig wird.

Österreich ist über die Mitglieder der Bundesregierung im Rat und über seine direkt gewählten Abgeordneten im Europäischen Parlament an allen Entscheidungen beteiligt.

In vielen grundlegenden Fragen (EU-Finanzen, Außen- und Sicherheitspolitik, Strategische Leitlinien für den Bereich Innere Sicherheit, Umweltmaßnahmen fiskalischer Natur, Wasserressourcen, Wahl des Energieträgers, Aufnahme neuer Mitglieder etc.) besteht zudem weiterhin die Erfordernis, einstimmige Entscheidungen zu treffen. Hier kann Österreich nicht gegen seinen Willen überstimmt werden.

Die Grundsatzentscheidung, ob Österreich bereit ist, Mitglied einer Gemeinschaft europäischer Staaten zu sein, die sich dazu entschlossen haben, gemeinsame Probleme gemeinsam zu lösen und daher in bestimmten Bereichen gemeinsame Regelungen zu finden, wurde von den ÖsterreicherInnen in einer Volksabstimmung über den Beitritt zur Europäischen Union mit überwiegender Mehrheit getroffen.

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